Ihr Wille ist nicht automatisch rechtsverbindlich festgelegt. Deshalb prüft ein Betreuungsgericht die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers. Dieser „fremde“ Betreuer entscheidet dann z.B. über finanzielle Angelegenheiten, über die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen usw.!
Aus diesen Gründen ist es so wichtig, dass Sie Ihren Willen und Ihre Wünsche im Vorfeld schriftlich festlegen und eine Person Ihres Vertrauens benennen, die sich um Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne kümmert.
Bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung ist es wichtig die eigenen Wünsche unter Berücksichtigung aller rechtlichen Belange zu erfassen.
Greifen Sie auf kompetente und rechtssichere Hilfe zurück und lassen Sie diese wichtigen Unterlagen nach Ihren Wünschen erstellen.